Haus geerbt ! Und Schulden ?

Ihre Tante hat Ihnen ein Haus vererbt. Nach der ersten Freude stellen Sie fest, dass ....

...noch eine Restschuld aus einem Darlehen, das für das Haus aufgenommen wurde besteht.
 
 
Was bedeutet das nun für Sie?
 
 
Grundsätzlich ist dazu folgendes zu beachten:
 
 
Verstirbt ein Darlehensnehmer und treten die Erben des Verstorbenen
das Erbe an, werden die Erben kraft Gesetzes dessen Rechtsnachfolger.
 
Konkret bedeutet das, dass die Erben automatisch verpflichtet sind neben
dem Haus auch die Schulden zu übernehmen.
 
Dieses Prinzip nennt man Gesamtrechtsnachfolge.
 
Die Erben dürfen ausstehende Ansprüche des Verstorbenen geltend machen,
haften aber auch für Forderungen Dritter gegen den Verstorbenen.
 
Der Darlehensgeber (Bank, Sparkasse, usw.) kann der Rechtsnachfolge
nicht widersprechen.
Demzufolge findet auch keine Kredit- bzw. Bonitätsprüfung statt.