Zinsbindung

Jeder Darlehensvertrag kann bereit nach 10 Jahren gekündigt werden, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

 
Das gesetzliche Kündigungsrecht bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren kann jeder gemäß ยง 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausüben. 
 
Konkret bedeutet das, dass Sie die Möglichkeit haben jeden Darlehensvertrag bereits nach 10 Jahren und 6 Monaten zu beenden.
 
Sollten Sie also einen Darlehensvertrag mit einer Zinsbindung von 15 Jahren oder 20 Jahren abgeschlossen haben und Sie stellen nun fest, dass der Vertrag heute, nach 10 Jahren Laufzeit, zu deutlich günstigeren Konditionen abzuschließen wäre, so können Sie den Vertrag beenden, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
 
Worauf Sie dabei achten müssen und wie Sie Vorgehen müssen, erfahren Sie von uns in einem persönlichen Beratungsgespräch.